Informationen zu Altgutscheinen über 250 EUR
Wie du möglicherweise der Presse entnommen hast, wurde bei mydays geprüft, ob in der Vergangenheit ausgegebene Gutscheine dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) unterfallen.
Was bedeutet das für Gutscheininhaber?
Dies hat keine Auswirkungen auf die Einlösbarkeit der Gutscheine. Wenn du einen Gutschein von uns erworben hast, kannst du diesen weiterhin einlösen und auch in einen anderen Erlebnisgutschein umtauschen. Die Gutscheine sind auch nicht nichtig oder unwirksam. Betroffen sind davon nur Gutscheine (Erlebnisgutscheine und Geschenkboxen, nicht aber Wertgutscheine), die vor dem 14.03.2023 erworben wurden und einen Wert über 250 EUR haben. Wenn Du nicht sicher bist, ob Dein Gutschein betroffen ist, kannst Du unsere Serviceabteilung unter 089/211 299933 kontaktieren. In Kürze werden wir Dir auch online die Möglichkeit bieten, Deinen Gutschein zu überprüfen.
Zusätzliches Angebot
Gutscheininhabern betroffener Gutscheine mit einem Wert von über 250 EUR, bieten wir zusätzlich zu ihren vertraglichen und gesetzlichen Rechten an, den Gutschein auch in einen Wertgutschein umzutauschen, den sie zum Kauf von sämtlichen Erlebnisgutscheinen auf der Webseite von mydays einsetzen können, wenn sie vor dem 14.03.2023 erworben wurden. Setze dich dazu mit unserer Serviceabteilung in Verbindung. Du erreichst uns von Mo-Fr 08:00 – 20:00 Uhr und Sa 10:00 -16:00 Uhr unter 089 / 21 12 99 933 (es fallen die Kosten deines Providers für Telefonate in das deutsche Festnetz an) oder per E-Mail über das Kontaktformular.